Im Krankheitsfall und bei anderen unerwarteten Ereignissen, welche den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, ist die Lehrperson jeweils sofort telefonisch über den Grund des Fernbleibens zu orientieren. Beim Fernbelieben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist dem Fachlehrer ebenfalls Mitteilung zu machen.
Sollte Ihr Kind unter einer Allergie leiden, teilen Sie uns das am besten auf dem Anmeldeformular zur Einschulung mit. In späteren Jahren ist es gut, wenn Sie jeweils beim Wechsel der Klassenlehrperson diese erneut informieren.
Für Kinder, welche eine Betreuung bei den Hausaufgaben benötigen, werden Aufgabenstunden angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson. Dokument: 50-01-2_Aufgabenstunde.pdf (pdf, 65.9 kB)
Kinder mit aussergewöhnlichen Begabungen werden nach Möglichkeit von der Klassenlehrperson innerhalb der Regelklasse gefördert. Bei Bedarf werden für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, deren spezielle Begabungen nicht im Rahmen des Regelunterrichtes genügend gefördert werden können, wöchentlich 2 Lektionen Begabtenförderung in Kleingruppen angeboten. Ziele der Begabtenförderung sind das Erleben der Leistungsgrenzen, der Umgang mit erweiterten Arbeitstechniken und die Förderung des selbständigen Lernens.
Zu den wichtigen Aufgaben der Sekundarschule gehört die Vorbereitung der SchülerInnen auf den Übertritt ins Berufsleben. Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Zudem lernen die SchülerInnen Bewerbungen zu schreiben und üben Vorstellungsgespräche mit Lehrlingsverantwortlichen aus der Region. Ab der zweiten Sekundarschulklasse können sich interessierte SchülerInnen von einer Berufsberaterin des Berufs- und Informationszentrums Uster einmal monatlich im Schulhaus (Sprechstunden) beraten lassen.
Die Schule Bauma bietet jährlich 4 Besuchsmorgen an, in welchen Eltern und Angehörige den Klassenunterricht ihrer Kinder besuchen können. Die Daten werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben, sie sind auf der Terminliste des Baumer Schulblatts wie auch im Ferienplan aufgeführt.
Die Gemeindebibliothek steht allen Einwohnern und Einwohnerinnen von Bauma zur Verfügung. Insbesondere nimmt sie auch die Funktion als Schülerbibliothek für die Sekundarschule wahr.
Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden durch eine Fachlehrperson in ihrer deutschen Sprachkompetenz gezielt gefördert.
Bei einer voraussehbaren Absenz haben die Eltern ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. Die Lehrperson ist berechtigt, für höchstens zwei aufeinander folgende Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer ist die Schulleitung zuständig. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen (§ 29 der Volksschulverordnung) bewilligt werden, so sind z.B. Dispensationen an wichtigen religiösen Feiertagen gemäss Beschluss der Bildungsdirektion zu gewähren. Siehe auch Jokertage.
Für die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes ist es wichtig, dass Eltern und Schule zusammenarbeiten. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für eine positive Entwicklung des Kindes.
Die Eltern sowie Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie die Erfüllung der Schulpflicht, d.h. den regelmässigen Schulbesuch und die damit verbundenen Pflichten verantwortlich.
Der für die nächsten 2 Jahre gültige Ferienplan wird jeweils im Juni im Baumer Blatt publiziert und auf der Homepage veröffentlicht.
Die Kurse erfüllen den Zweck, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bauma wie auch von umliegenden Gemeinden sich unter fachgerechter Anleitung weiterbilden können. Die Kursthemen sind nicht begrenzt. Neben dem bisherigen Angebot für den hauswirtschaftlichen Bereich sollen auch Kurse für das kulturelle, soziale und gesellschaftliche Leben angeboten werden. Die Kurse leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in der Gemeinde. Dokument: Fortbildungsschule_Bauma.pdf (pdf, 88.5 kB)
Die Sekundarstufe bietet ihren SchülerInnen in verschiedenen Bereichen Halbjahres- oder Jahreskurse an, welche freiwillig besucht werden können. Die Freifachkurse bieten den SchülerInnen ergänzend zum Schulunterricht die Möglichkeit, ihren persönlichen Neigungen entsprechend zusätzliche Fähigkeiten zu entwickeln. Dokument: 50-05-2_Freifachkursreglement_.pdf (pdf, 76.3 kB)
Primarstufe
Die Fundgegenständen sind in den Schulhäusern an folgenden Orten zu finden: Kontakt: Hauswartungen
Die Schulpflege Bauma hat an ihrer letzten Sitzung im Jahre 2012 das Konzept „Generationen im Klassenzimmer“ verabschiedet. Die Idee ist einfach: Ein- bis zweimal pro Woche besucht eine Person regelmässig eine Klasse, sei es im Kindergarten, an der Primar- oder an der Sekundarschule. Angesprochen sind Senioren und Seniorinnen aber auch jüngere Personen. Der freiwillige Einsatz im Klassenzimmer ist etwas für Menschen aus allen Berufsrichtungen. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagen, dem liegt vielleicht Werken oder Handarbeit mehr. Wichtig ist, dass ein gegenseitiges Vertrauen zwischen der Lehrperson, der Klassenhilfe und den Kindern aufgebaut wird. Es werden keine pädagogischen Fachkenntnisse vorausgesetzt. Dokument: Konzept_Generationen_im_Klassenzimmer.pdf (pdf, 85.0 kB)
Die Schule Bauma bietet eine freiwillige, gezielte Vorbereitung für Schüler und Schülerinnen der 6. Primarklasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium an.
Sehr gute Schüler können in der 6. Klasse die Aufnahmeprüfung ans Langgymnasium ablegen oder in der 2. bzw. 3. Sekundarklasse die Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium.
Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, welches die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert, sowie Freude am handwerklichen Tun weckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung öffnet. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt. Laut Lehrplan erhalten Mädchen und Knaben von der 2. bis zur 6. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse in den Materialbereichen Textil, Holz, Ton und Papier eine Grundausbildung.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Hausaufgaben sollten ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein.
Jeder Klasse ist eine heilpädagogische Förderlehrperson zugeteilt, welche während einigen Lektionen pro Woche die integrative Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Entwicklungsverzögerungen, Lernbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten) gewährleistet . Der Heilpädagoge oder die Heilpädagogin steht auch der Klassenlehrperson beratend zur Seite, wenn es um Fragen der individuellen Förderung der Kinder geht.
In der Integrativen Förderung werden Schulkinder mit unterschiedlichen besonderen Bedürfnissen durch eine heilpädagogische Fachperson im Rahmen des Klassenunterrichts oder in kleinen Lerngruppen individuell gefördert.
Bei der integrierten Sonderschulung besuchen Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder Lernbehinderung den Unterricht in einer Regelklasse und werden von heilpädagogischen Fachpersonen intensiv begleitet. Damit können diese Kinder trotz Sonderschulbedarf den Unterricht zusammen mit gleichaltrigen Kindern aus ihrem Wohnort besuchen.
Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Jokertage können einzeln oder an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden, auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage. Gemäss Reglement der Schule Bauma können nur ganze Tage bezogen werden. Dokument: Jokertage_Formular.pdf (pdf, 58.8 kB)
Seit 2008 ist die zweijährige Kindergartenstufe ein Teil der kantonalen Volksschule, die für sie geltenden Bestimmungen sind auch im Volksschulgesetz festgehalten.
Klapp Unter folgenden Links finden Sie zwei kurze Erklärvideos. Diese Videos und weitere Bedinungshilfen finden Sie auch direkt bei Klapp.ch
Während der 3-jährigen Mittelstufe wird in der Regel ein Klassenlager durchgeführt. Den grössten Teil der Kosten trägt die Schule, den Eltern wird aber ein Anteil an die Verpflegungskosten verrechnet. Dokument: Klassenlager_Exkursionen_und_Schulreisen.pdf (pdf, 25.8 kB)
Die Klassenlehrperson ist der wichtigste Ansprechpartner für die Eltern. Jede Lehrperson ist interessiert am Gespräch mit den Eltern ihrer Schüler. Ein gutes Einvernehmen zwischen Eltern und Lehrpersonen fördert das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der SchülerInnen. Im Falle von Missverständnissen, Spannungen oder anderen Problemen kann das frühzeitige Gespräch vieles klären und meistens können befriedigende Lösungen erarbeitet werden. Bei Schwierigkeiten, die sich nicht im Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen lösen lassen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden.
Wenn Kinder Kopfläuse haben, ist dies kein Grund zur Panik, doch ist eine sofortige Behandlung notwendig. Das sicherste Zeichen für einen Läusebefall sind Nissen, die Eier der Läuse. Diese sind meistens dicht am Haaransatz zu erkennen, Läuse hingegen sieht man selten. Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Besonders nach den Schulferien werden Kopfläuse vermehrt festgestellt. Informieren Sie bei Kopflaus- und Nissenbefall sofort die Lehrperson Ihres Kindes sowie Eltern von Spielkameraden. Die Lehrperson wird in solchen Fällen unsere Pediculose-Fachfrau aufbieten. Diese geht in die Klassen und untersucht die Haare aller Kinder. Sie gibt den befallenen Kindern spezielles Shampoo mit nach Hause und ein Merkblatt, auf dem alles, was zur Bekämpfung notwendig ist, erklärt wird.
Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule können mehrsprachige Kinder den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in ihrer Erstsprache besuchen. Diese HSK-Kurse haben zum Ziel, die Kenntnisse ausländischer Kinder in ihrer Muttersprache und Herkunftskultur zu erweitern. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden wollen. Die Eltern der mehrsprachigen Kinder werden im Kindergarten und in der 1. Klasse von den Lehrpersonen über das Angebot mit dem HSK-Flyer informiert. Die Eltern melden ihr Kind selber online via Link auf dem Flyer an.
Logopädie beschäftigt sich mit Sprach-, Sprech-, Schluck- und Stimmstörungen. Der logopädischen Therapie werden Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung zugewiesen. Sie unterstützt das Kind in seiner mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung.
Das Angebot an Instrumentalunterricht der Musikschule Zürcher Oberland richtet sich an die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse. Der Musikunterricht ist kostenpflichtig, das Angebot der MZO wird aber durch die Gemeinde Bauma und den Kanton Zürich subventioniert.
Psychomotorik ist die Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben. Mit Psychomotoriktherapie werden Kinder unterstützt, welche Auffälligkeiten in ihrem Bewegungs-, Sozial- und Arbeitsverhalten aufweisen. Die Psychomotoriktherapie gibt dem Kind Anstösse zur Entwicklung von motorischen und sozialen Fähigkeiten.
Das frühere freiwillige Fach Biblische Geschichte wurde durch das obligatorische Fach Religionen, Kultur und Ethik abgelöst. In diesem Fach werden religionsübergreifende Themen aus den verschiedenen Religionen, Kulturen und Lebenskunde behandelt.
Während den Sportferien organisiert in Bauma traditionellerweise jedes Schulhaus ein Schneesportlager für die Kinder der 4.- 6. Primarklasse und der Sekundarklassen, das Schulhaus Wellenau schon ab der 3. Klasse.
Die Schulleitungen sind für die operative, personelle und pädagogische Führung ihrer Schuleinheit zuständig. Sie sind Ansprechpersonen für die erwähnten Belange.
Die Schulpflege Bauma setzt sich aus 7 Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule. Die Schulpflegemitglieder werden vom Volk für jeweils vier Jahre gewählt, sie unterstehen dem Amtsgeheimnis. Zu Beginn jeder Amtszeit werden die Ressorts den einzelnen Schulpflegemitgliedern zugeteilt (Konstituierung).
Der Schulpsychologische Dienst ist eine Beratungsstelle, welche den Schulleitungen, Lehrpersonen, Kindern, Jugendlichen, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Bei Bewältigung von Schwierigkeiten begleitet und unterstützt der SPD die beteiligten Personen. Der Dienst befasst sich vor allem mit schulischen sowie familiären Schwierigkeiten eines Kindes. Der SPD klärt die Gründe ab mit Hilfe von Gesprächen und Tests und empfiehlt aufgrund der Ergebnisse Massnahmen zum besseren Umgang mit den individuellen Problemen der Kinder oder Jugendlichen.
Die Schulsozialarbeitenden sind um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bemüht. Sie fördern und stärken deren soziale Kompetenzen und Verantwortung in ihrem sozialen Umfeld. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die administrative Führung des Schulbetriebes, sie untersteht der Schulpflege. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für administrative und organisatorische Fragen zur Schule.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Eltern von Kindern mit unzumutbar langem Schulweg wird das Fahren ihrer Kinder mit einer jährlichen Fahrpauschale abgegolten. Dokument: Schulwegreglement.pdf (pdf, 123.2 kB)
Die schulzahnärztliche Betreuung beginnt im Kindergarten und erstreckt sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Ein zahnärztlicher Untersuch pro Jahr ist gemäss kantonaler Gesetzgebung für alle SchülerInnen obligatorisch. Die Wahl des Zahnarztes für Untersuch und Behandlung ist frei, die Anmeldung zum Untersuch ist Sache der Eltern. Die Untersuchungskosten werden bis zur Höhe des Schulzahnpflegetarifs rückerstattet. Dokument: Reglement_Schulzahnpflege.pdf (pdf, 29.7 kB)
Die Volksschulverordnung schreibt ärztliche Untersuchungen der Schulkinder vor dem Eintritt in den Kindergarten, in der 5. Klasse und im 2. Sekundarschuljahr vor. Es steht den Eltern frei, die Untersuchungen bei einer Privatärztin oder -arzt durchführen zu lassen, wobei sie in diesem Fall die Kosten selber tragen. In der Regel kann die Rechnung der Krankenkasen eingereicht werden.
Wie den Eltern, werden auch den SchülerInnen vom Volksschulgesetz gewisse Mitwirkungsrechte eingeräumt. Sie sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selber betreffen und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen. Weiter definieren SchülerInnen gemeinsam mit den Lehrpersonen Regeln für das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Auf der Ebene des Klassenverbandes werden Probleme und Anliegen im Klassenrat eingebracht, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Klassenrat entspricht dem Bedürfnis unserer SchülerInnen, sich der Klassengemeinschaft zugehörig und akzeptiert zu fühlen und konstruktiv mitzuwirken. Auf der Sekundarstufe hat das Schülerparlament das Ziel, aktiv das Schulleben zu gestalten und die Schule aus Sicht der SchülerInnen zu gestalten. Die Mitglieder des Schülerparlaments organisieren Schulhausanlässe, besuchen politische Veranstaltungen (Gemeindeversammlung) und vertreten die Schülerschaft.
Für einige kostenpflichtige Angebote der Schule Bauma werden auf Antrag hin die Elternbeiträge reduziert. Erziehungsberechtigte, welche den Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben und deren steuerpflichtiges Einkommen CHF 60‘000.00 nicht übersteigt, haben Anspruch auf Beitragsreduktion. Den genauen vom Einkommen abhängigen Subventionsgrad finden Sie im Beitragsreglement für kostenpflichtige Angebote.
Zu den schulisch indizierten Therapien gehören Logopädie, psychomotorische Therapie und in bestimmten Fällen auch Psychotherapie. Therapien sind individuell auf das einzelne Kind abgestimmt, sie sollen den Klassenunterricht ergänzen und die individuellen Schwierigkeiten in einem oder mehreren Bereichen beheben oder zumindest mildern. Ob eine Therapie erforderlich ist, besprechen die Eltern und Lehrpersonen - eventuell unter Beizug der Schulpsychologin - am gemeinsamen Standortgespräch. Die Anordnung von Therapiemassnahmen erfolgt durch die Fachstellenleitung Sonderpädagogik auf entsprechenden Antrag hin.
Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr erfolgen. In den übrigen Klassen erfolgt ein Wechsel auf Ende Januar und Anfang Schuljahr. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassenlehrperson basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch.
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt in allen Schulklassen einmal jährlich Verkehrsunterricht. Im Kindergarten In der Primarstufe In der Sekundarstufe Die SchülerInnen lernen Gefahren im Verkehr richtig einzuschätzen und werden mit den Folgen eines fiktiven Unfalls konfrontiert. Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei Zürich.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten obligatorischen Krankenversicherung versichert.
In den dritten Klassen der Sekundarstufe ermöglicht der Wahlfachunterricht den Schülerinnen und Schülern neben den Pflichtlektionen auch Fächer nach Neigungen und Interessen individuell zu wählen. Der Wahlfachunterricht soll auch der gezielten Vorbereitung auf den Einstieg ins Berufsleben oder den Besuch weiterführender Schulen dienen. Die Eltern sowie die SchülerInnen der zweiten Klassen werden jeweils im Januar über das Wahlfachangebot informiert.
Die Lehrpersonen stellen den Schülerinnen und Schülern zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. |