https://www.schulebauma.ch/de/unsereschule/elternabc/
21.12.2024 17:54:42


AbsenzenNach oben

Im Krankheitsfall und bei anderen unerwarteten Ereignissen, welche den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, ist die Lehrperson jeweils sofort telefonisch über den Grund des Fernbleibens zu orientieren. Beim Fernbelieben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist dem Fachlehrer ebenfalls Mitteilung zu machen.

AllergienNach oben

Sollte Ihr Kind unter einer Allergie leiden, teilen Sie uns das am besten auf dem Anmeldeformular zur Einschulung mit. In späteren Jahren ist es gut, wenn Sie jeweils beim Wechsel der Klassenlehrperson diese erneut informieren.

AufgabenstundeNach oben

Für Kinder, welche eine Betreuung bei den Hausaufgaben benötigen, werden Aufgabenstunden angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson.

Dokument: 50-01-2_Aufgabenstunde.pdf (pdf, 65.9 kB)

BegabtenförderungNach oben

Kinder mit aussergewöhnlichen Begabungen werden nach Möglichkeit von der Klassenlehrperson innerhalb der Regelklasse gefördert. Bei Bedarf werden für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, deren spezielle Begabungen nicht im Rahmen des Regelunterrichtes genügend gefördert werden können, wöchentlich 2 Lektionen Begabtenförderung in Kleingruppen angeboten. Ziele der Begabtenförderung sind das Erleben der Leistungsgrenzen, der Umgang mit erweiterten Arbeitstechniken und die Förderung des selbständigen Lernens.

BerufswahlNach oben

Zu den wichtigen Aufgaben der Sekundarschule gehört die Vorbereitung der SchülerInnen auf den Übertritt ins Berufsleben. Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Zudem lernen die SchülerInnen Bewerbungen zu schreiben und üben Vorstellungsgespräche mit Lehrlingsverantwortlichen aus der Region. Ab der zweiten Sekundarschulklasse können sich interessierte SchülerInnen von einer Berufsberaterin des Berufs- und Informationszentrums Uster einmal monatlich im Schulhaus (Sprechstunden) beraten lassen.

BesuchstageNach oben

Die Schule Bauma bietet jährlich 4 Besuchsmorgen an, in welchen Eltern und Angehörige den Klassenunterricht ihrer Kinder besuchen können. Die Daten werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben, sie sind auf der Terminliste des Baumer Schulblatts wie auch im Ferienplan aufgeführt.

BibliothekNach oben

Die Gemeindebibliothek steht allen Einwohnern und Einwohnerinnen von Bauma zur Verfügung. Insbesondere nimmt sie auch die Funktion als Schülerbibliothek für die Sekundarschule wahr.
Folgende Medien können in der Gemeindebibliothek Bauma ausgeliehen werden:
Unterhaltungsliteratur, Sachbücher, Bilderbücher, Biographien, Zeitschriften, DVDs, Hörbücher, Musik-CDs, Kinder-CDs, Kinder-Tonkassetten, Gesellschaftsspiele, Puzzles, Jugendlernbücher, Comics, Landkarten, Bücher in englischer Sprache für Kinder und Erwachsene.
Adresse: Bäretswilerstrasse 2, 8494 Bauma
Telefon: 052 386 32 90
E-Mail: bibliothek-bauma@gmail.ch
Homepage: www.bibliothek-bauma.ch

Schülerbibliothek Primarschule
Für die Primarschulkinder besteht neben der Gemeindebibliothek auch in der Schulbibliothek im Schulhaus Altlandenberg ein grosses Angebot an Büchern für das Primarschulalter. Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen die Schulbibliothek regelmässig im Rahmen des Deutschunterrichts, was ein wichtiger Beitrag zur Leseförderung ist.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)Nach oben

Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden durch eine Fachlehrperson in ihrer deutschen Sprachkompetenz gezielt gefördert.
Ziel von DaZ ist, dass mehrsprachige Kinder und Jugendliche die schulischen Leistungen ihren Fähigkeiten und ihrem Alter entsprechend erbringen können.

DaZ-Intensiv-Förderung
Neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse erhalten in den ersten Monaten intensiven DaZ-Unterricht bis sie in der Lage sind, dem von den Lehrpersonen vermittelten Unterricht zu folgen.

DispensationNach oben

Bei einer voraussehbaren Absenz haben die Eltern ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. Die Lehrperson ist berechtigt, für höchstens zwei aufeinander folgende Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer ist die Schulleitung zuständig. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen (§ 29 der Volksschulverordnung) bewilligt werden, so sind z.B. Dispensationen an wichtigen religiösen Feiertagen gemäss Beschluss der Bildungsdirektion zu gewähren. Siehe auch Jokertage.
Hier können Sie das Dispensationsreglement aufrufen.

ElternmitwirkungNach oben

Für die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes ist es wichtig, dass Eltern und Schule zusammenarbeiten. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für eine positive Entwicklung des Kindes.
Die Elternmitwirkung Bauma ist ein Netzwerk für alle Eltern, die an Themen mitwirken möchten, welche die gesamte Schule und alle Kinder betreffen. Durch die Elternmitwirkung wird die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern gefördert.

Jeweils zwischen Sommer- und Herbstferien werden an den Elternabenden die Mitglieder der Elternteams der einzelnen Schulhäuser gewählt. Jedes Elternteam ordnet eine Person in den Vorstand der Elternmitwirkung Bauma ab.

Weitere Informationen sind im Reglement der Elternmitwirkung Bauma zu finden.

ElternpflichtenNach oben

Die Eltern sowie Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie die Erfüllung der Schulpflicht, d.h. den regelmässigen Schulbesuch und die damit verbundenen Pflichten verantwortlich.

Ferien und schulfreie TageNach oben

Der für die nächsten 2 Jahre gültige Ferienplan wird jeweils im Juni im Baumer Blatt publiziert und auf der Homepage veröffentlicht.
Im aktuell gültigen Ferienplan sind jeweils auch die unterrichtsfreien Tage zum Zweck der schulinternen Weiterbildung der Lehrerschaft vermerkt.

Link zum Ferienplan

FortbildungsschuleNach oben

Die Kurse erfüllen den Zweck, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bauma wie auch von umliegenden Gemeinden sich unter fachgerechter Anleitung weiterbilden können. Die Kursthemen sind nicht begrenzt. Neben dem bisherigen Angebot für den hauswirtschaftlichen Bereich sollen auch Kurse für das kulturelle, soziale und gesellschaftliche Leben angeboten werden. Die Kurse leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in der Gemeinde.

Dokument: Fortbildungsschule_Bauma.pdf (pdf, 88.5 kB)

FreifachkurseNach oben

Die Sekundarstufe bietet ihren SchülerInnen in verschiedenen Bereichen Halbjahres- oder Jahreskurse an, welche freiwillig besucht werden können. Die Freifachkurse bieten den SchülerInnen ergänzend zum Schulunterricht die Möglichkeit, ihren persönlichen Neigungen entsprechend zusätzliche Fähigkeiten zu entwickeln.
Für den Besuch von Freifachkursen werden Elternbeiträge erhoben. Die Anmeldung verpflichtet zum vollumfänglichen Besuch der Kurse. Die Kurse werden nicht benotet.

Dokument: 50-05-2_Freifachkursreglement_.pdf (pdf, 76.3 kB)

FremdsprachenNach oben

Primarstufe
In der 3. Primarklasse beginnt der Englischunterricht mit 2 Lektionen pro Woche (4. Klasse 3 WL). Ab der 5. Klasse erhalten die Kinder zusätzlich 2 Lektionen pro Woche Französischunterricht.

Sekundarstufe
In der Sekundarstufe wird der Fremdsprachenunterricht intensiviert, Französisch wird während 4 Lektionen pro Woche und Englisch während 3 Lektionen pro Woche unterrichtet.

FundgegenständeNach oben

Die Fundgegenständen sind in den Schulhäusern an folgenden Orten zu finden:
SH Altlandenberg:
Im Klassentrakt hat es im Foyer eine Fundkiste.
Im Spezialtrakt sind die Gegenstände im Kasten neben der Kmabengarderobe im UG zu abgelegt.
Verlorene Wertgegenstände sind im Hauswartsbüro abzuholen.
SH Haselhalden:
Fundkiste im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.
An den Besuchstagen werden die Kleider aufgelegt.
Verlorene Wertgegenstände können beim Hauswart abgeholt werden.
SH Sternenberg:
Fundgegenstände werden im Lehrerzimmer aufbewahrt und den Kindern auf Anfrage hin abgegeben.
SH Wellenau:
Fundgegenstände werden eine Woche lang im Eingangsbereich gut sichtbar deponiert.
Nachher werden Kleider ein halbes Jahr von der Hauswartin aufbewahrt und anschlîessend der Kleidersammlung übergeben.
Sekundarschulhaus:
Korb in der Turnhalle mit gefundenen Kleidungsstücken.
Abgegebene Wertgegenstände werden im Lehrerzimmer in einem Fach deponiert.

Kontakt: Hauswartungen

Generationen im KlassenzimmerNach oben

Die Schulpflege Bauma hat an ihrer letzten Sitzung im Jahre 2012 das Konzept „Generationen im Klassenzimmer“ verabschiedet. Die Idee ist einfach: Ein- bis zweimal pro Woche besucht eine Person regelmässig eine Klasse, sei es im Kindergarten, an der Primar- oder an der Sekundarschule. Angesprochen sind Senioren und Seniorinnen aber auch jüngere Personen. Der freiwillige Einsatz im Klassenzimmer ist etwas für Menschen aus allen Berufsrichtungen. Wem Mathematik oder Sprache weniger zusagen, dem liegt vielleicht Werken oder Handarbeit mehr. Wichtig ist, dass ein gegenseitiges Vertrauen zwischen der Lehrperson, der Klassenhilfe und den Kindern aufgebaut wird. Es werden keine pädagogischen Fachkenntnisse vorausgesetzt.

Rückmeldungen aus anderen Gemeinden und Erfahrungen, die wir an der Schule Bauma bereits mit Klassenhilfen gemacht haben, sind durchwegs positiv. So schätzen die Schülerinnen und Schüler sowohl die zusätzliche Bezugsperson als auch deren Hilfeleistungen, während die Klassenhilfen ganz besonders die positiven Rückmeldungen der Kinder, die hohe Akzeptanz und die Wertschätzung geniessen. Für die Lehrpersonen ist das Angebot ebenfalls eine Bereicherung. Die Klassenhilfen werden als echte Unterstützung erlebt – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind Sie nicht sicher, ob das wirklich etwas für Sie ist? Melden Sie sich unverbindlich auf unserer Schulverwaltung, Tel. 052 386 32 21. Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule Bauma unter „Generationen im Klassenzimmer“.

Die Schule Bauma freut sich auf Sie!

Dokument: Konzept_Generationen_im_Klassenzimmer.pdf (pdf, 85.0 kB)

Gymi-VorbereitungskurseNach oben

Die Schule Bauma bietet eine freiwillige, gezielte Vorbereitung für Schüler und Schülerinnen der 6. Primarklasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium an.
Die Vorbereitung findet ab Ende November bis Anfang März wöchentlich ausserhalb der Schulzeit statt (10 mal 2 Lektionen). Es wird ein Elternbeitrag von 80 Franken erhoben. Für die Anmeldung muss das dafür vorgesehene Formular (Primarschule und Sekundarschule) verwendet und dem Klassenlehrer abgegeben werden.

GymnasiumNach oben

Sehr gute Schüler können in der 6. Klasse die Aufnahmeprüfung ans Langgymnasium ablegen oder in der 2. bzw. 3. Sekundarklasse die Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium.
Weitere Informationen finden sie auch auf der Homepage der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.

HandarbeitsunterrichtNach oben

Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, welches die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert, sowie Freude am handwerklichen Tun weckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung öffnet. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt. Laut Lehrplan erhalten Mädchen und Knaben von der 2. bis zur 6. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse in den Materialbereichen Textil, Holz, Ton und Papier eine Grundausbildung.

HausaufgabenNach oben

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Hausaufgaben sollten ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein.

Heilpädagoge / HeilpädagoginNach oben

Jeder Klasse ist eine heilpädagogische Förderlehrperson zugeteilt, welche während einigen Lektionen pro Woche die integrative Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Entwicklungsverzögerungen, Lernbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten) gewährleistet . Der Heilpädagoge oder die Heilpädagogin steht auch der Klassenlehrperson beratend zur Seite, wenn es um Fragen der individuellen Förderung der Kinder geht.

Integrative Förderung (IF)Nach oben

In der Integrativen Förderung werden Schulkinder mit unterschiedlichen besonderen Bedürfnissen durch eine heilpädagogische Fachperson im Rahmen des Klassenunterrichts oder in kleinen Lerngruppen individuell gefördert.
Die Zuteilung zu Fördermassnahmen setzt in der Regel ein schulisches Standortgespräch voraus, an welchem auch die Eltern teilnehmen.

Integrierte Sonderschulung (ISR)Nach oben

Bei der integrierten Sonderschulung besuchen Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder Lernbehinderung den Unterricht in einer Regelklasse und werden von heilpädagogischen Fachpersonen intensiv begleitet. Damit können diese Kinder trotz Sonderschulbedarf den Unterricht zusammen mit gleichaltrigen Kindern aus ihrem Wohnort besuchen.

JokertageNach oben

Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Jokertage können einzeln oder an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden, auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage. Gemäss Reglement der Schule Bauma können nur ganze Tage bezogen werden.
An gesamtschulischen Sportanlässen kann der Bezug von Jokertagen eingeschränkt werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils Ende Schuljahr.
Der Bezug von Jokertagen ist von den Eltern den Lehrpersonen mit dem entsprechenden Formular frühzeitig anzumelden. Für das Nachholen des verpassten Schulstoffes sind die Schüler selber verantwortlich, sie haben sich diesbezüglich bei der Klassenlehrperson zu informieren.

Dokument: Jokertage_Formular.pdf (pdf, 58.8 kB)

KindergartenNach oben

Seit 2008 ist die zweijährige Kindergartenstufe ein Teil der kantonalen Volksschule, die für sie geltenden Bestimmungen sind auch im Volksschulgesetz festgehalten.
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch, die Schulpflicht umfasst damit elf Jahre. Die Kindergartenstufe verfügt auch wie die anderen Stufen über einen verbindlichen Lehrplan.

 

Klapp - Kommunikation zwischen Schule-Lehrpersonen-ElternNach oben

Klapp
Kommunikation die klappt.
Die App "Klapp" ermöglicht eine einfache, schnelle und zeitgemässe digitale Kommunikation zwischen Eltern, Erziehungsberichtigten und Schule.
Ab Beginn des Schuljahres 2023/24 werden alle Elterninformationen über Klapp verschickt. Das verbindliche Kommunikationstool ersetzt alle übrigen Kanäle (wie z.B. Aufgabenheft, SMS, E-Mail).

Unter folgenden Links finden Sie zwei kurze Erklärvideos. Diese Videos und weitere Bedinungshilfen finden Sie auch direkt bei Klapp.ch

Handhabung Klapp

Absenzen Erklärvideo

KlassenlagerNach oben

Während der 3-jährigen Mittelstufe wird in der Regel ein Klassenlager durchgeführt. Den grössten Teil der Kosten trägt die Schule, den Eltern wird aber ein Anteil an die Verpflegungskosten verrechnet.

Dokument: Klassenlager_Exkursionen_und_Schulreisen.pdf (pdf, 25.8 kB)

Kontakt Eltern / LehrpersonNach oben

Die Klassenlehrperson ist der wichtigste Ansprechpartner für die Eltern. Jede Lehrperson ist interessiert am Gespräch mit den Eltern ihrer Schüler. Ein gutes Einvernehmen zwischen Eltern und Lehrpersonen fördert das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der SchülerInnen. Im Falle von Missverständnissen, Spannungen oder anderen Problemen kann das frühzeitige Gespräch vieles klären und meistens können befriedigende Lösungen erarbeitet werden. Bei Schwierigkeiten, die sich nicht im Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen lösen lassen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden.

KopfläuseNach oben

Wenn Kinder Kopfläuse haben, ist dies kein Grund zur Panik, doch ist eine sofortige Behandlung notwendig. Das sicherste Zeichen für einen Läusebefall sind Nissen, die Eier der Läuse. Diese sind meistens dicht am Haaransatz zu erkennen, Läuse hingegen sieht man selten. Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Besonders nach den Schulferien werden Kopfläuse vermehrt festgestellt. Informieren Sie bei Kopflaus- und Nissenbefall sofort die Lehrperson Ihres Kindes sowie Eltern von Spielkameraden. Die Lehrperson wird in solchen Fällen unsere Pediculose-Fachfrau aufbieten. Diese geht in die Klassen und untersucht die Haare aller Kinder. Sie gibt den befallenen Kindern spezielles Shampoo mit nach Hause und ein Merkblatt, auf dem alles, was zur Bekämpfung notwendig ist, erklärt wird.

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)Nach oben

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule können mehrsprachige Kinder den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in ihrer Erstsprache besuchen. Diese HSK-Kurse haben zum Ziel, die Kenntnisse ausländischer Kinder in ihrer Muttersprache und Herkunftskultur zu erweitern. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden wollen. Die Eltern der mehrsprachigen Kinder werden im Kindergarten und in der 1. Klasse von den Lehrpersonen über das Angebot mit dem HSK-Flyer informiert. Die Eltern melden ihr Kind selber online via Link auf dem Flyer an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Volksschulamts.

LogopädieNach oben

Logopädie beschäftigt sich mit Sprach-, Sprech-, Schluck- und Stimmstörungen. Der logopädischen Therapie werden Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung zugewiesen. Sie unterstützt das Kind in seiner mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung.

Musikschule Zürcher Oberland (MZO)Nach oben

Das Angebot an Instrumentalunterricht der Musikschule Zürcher Oberland richtet sich an die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse. Der Musikunterricht ist kostenpflichtig, das Angebot der MZO wird aber durch die Gemeinde Bauma und den Kanton Zürich subventioniert.
Informationen über das Angebot der Musikschule erhalten Sie von der Ortsvertretung:
Conny Inauen, Siliseggstrasse 46, 8494 Bauma, 079 128 63 74, bauma@mzol.ch

Frau Inauen vermittelt die gewünschten Musikstunden und nimmt spezielle Wünsche sowie Stipendienanträge entgegen.
Anmeldetermin für Musikstunden ab Schuljahresbeginn ist jeweils der 31. Mai, für Musikstunden ab dem 2. Semester der 30. November.

Musikalische Grundausbildung
In der 2. Primarklasse erhalten alle Kinder der Schule Bauma wöchentlich 2 Lektionen musikalische Grundausbildung, welche von einer Lehrperson der MZO erteilt wird. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos.

Weitere Informationen zur Musikschule Zürcher Oberland finden Sie hier: www.mzol.ch

PsychomotorikNach oben

Psychomotorik ist die Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben. Mit Psychomotoriktherapie werden Kinder unterstützt, welche Auffälligkeiten in ihrem Bewegungs-, Sozial- und Arbeitsverhalten aufweisen. Die Psychomotoriktherapie gibt dem Kind Anstösse zur Entwicklung von motorischen und sozialen Fähigkeiten.

Religionen, Kultur und Ethik-UnterrichtNach oben

Das frühere freiwillige Fach Biblische Geschichte wurde durch das obligatorische Fach Religionen, Kultur und Ethik abgelöst. In diesem Fach werden religionsübergreifende Themen aus den verschiedenen Religionen, Kulturen und Lebenskunde behandelt.

SchneesportlagerNach oben

Während den Sportferien organisiert in Bauma traditionellerweise jedes Schulhaus ein Schneesportlager für die Kinder der 4.- 6. Primarklasse und der Sekundarklassen, das Schulhaus Wellenau schon ab der 3. Klasse.
Das Lager wird gewöhnlich in der ersten Sportferienwoche durchgeführt. Informationen und Anmeldetalons werden von den Lehrpersonen abgegeben. Die Eltern beteiligen sich an den Lagerkosten.

SchulleitungNach oben

Die Schulleitungen sind für die operative, personelle und pädagogische Führung ihrer Schuleinheit zuständig. Sie sind Ansprechpersonen für die erwähnten Belange.
Die Schulleitung ist Bindeglied zwischen Lehrerschaft und Schulpflege und koordiniert die Entwicklungsarbeit ihrer Schuleinheit. Die Schule Bauma gliedert sich in zwei Schuleinheiten – die Primar- und die Sekundarschule.

In der Primarschuleinheit Bauma teilen sich zwei Personen die Führungsverantwortung für die verschiedenen Schulhäuser und den dazugehörigen Kindergärten.

Im Schulhaus Haselhalden ist zur Unterstützung der Schulleitung Haselhalden/Sternenberg neu ein Schulleitungssekretariat eingerichtet worden.

SchulpflegeNach oben

Die Schulpflege Bauma setzt sich aus 7 Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule. Die Schulpflegemitglieder werden vom Volk für jeweils vier Jahre gewählt, sie unterstehen dem Amtsgeheimnis. Zu Beginn jeder Amtszeit werden die Ressorts den einzelnen Schulpflegemitgliedern zugeteilt (Konstituierung).

Schulpsychologischer Dienst (SPD)Nach oben

Der Schulpsychologische Dienst ist eine Beratungsstelle, welche den Schulleitungen, Lehrpersonen, Kindern, Jugendlichen, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Bei Bewältigung von Schwierigkeiten begleitet und unterstützt der SPD die beteiligten Personen. Der Dienst befasst sich vor allem mit schulischen sowie familiären Schwierigkeiten eines Kindes. Der SPD klärt die Gründe ab mit Hilfe von Gesprächen und Tests und empfiehlt aufgrund der Ergebnisse Massnahmen zum besseren Umgang mit den individuellen Problemen der Kinder oder Jugendlichen.

SchulsozialarbeitNach oben

Die Schulsozialarbeitenden sind um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bemüht. Sie fördern und stärken deren soziale Kompetenzen und Verantwortung in ihrem sozialen Umfeld.
Ein wichtiger Bestandteil sind die Integrations- und Präventionsarbeit. Hier bedarf es einer Orientierung an den Lebensumständen der Kinder und Jugendlichen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

http://link.to.page/sozialarbeit

SchulverwaltungNach oben

Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die administrative Führung des Schulbetriebes, sie untersteht der Schulpflege. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für administrative und organisatorische Fragen zur Schule.

Schulweg / SchulbusNach oben

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Eltern von Kindern mit unzumutbar langem Schulweg wird das Fahren ihrer Kinder mit einer jährlichen Fahrpauschale abgegolten.

Schulbus
Im Talgrund und im Schulkreis Sternenberg verkehrt je ein Schulbus. In den berechtigten Gebieten der Schulkreise Wellenau, Altlandenberg und Haselhalde haben Kindergartenkinder und PrimarschülerInnen der Unterstufe (1. – 3. Klasse) Anrecht auf Schulbustransport. Im Schulkreis Sternenberg haben zusätzlich zu den Kindern bis zur 3.Primarklasse auch jene der Mittelstufe Anrecht auf Schulbustransport, falls die Schulwegdistanz mehr als drei Leistungskilometer beträgt.

Fahrrad
Ab der 3. Primarklasse wird vorausgesetzt, dass die Kinder über ein Fahrrad verfügen, welches sie für den Verkehrsunterricht, den Weg zum Hallenbad und für Exkursionen benötigen.

Dokument: Schulwegreglement.pdf (pdf, 123.2 kB)

SchulzahnpflegeNach oben

Die schulzahnärztliche Betreuung beginnt im Kindergarten und erstreckt sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Ein zahnärztlicher Untersuch pro Jahr ist gemäss kantonaler Gesetzgebung für alle SchülerInnen obligatorisch. Die Wahl des Zahnarztes für Untersuch und Behandlung ist frei, die Anmeldung zum Untersuch ist Sache der Eltern. Die Untersuchungskosten werden bis zur Höhe des Schulzahnpflegetarifs rückerstattet.
Bei Kindern, welche Verbilligung der Krankenkassenprämie erhalten, leistet die Schulgemeinde auf Gesuch hin einen Beitrag an die Behandlungskosten.

Dokument: Reglement_Schulzahnpflege.pdf (pdf, 29.7 kB)

Schulärztliche UntersucheNach oben

Die Volksschulverordnung schreibt ärztliche Untersuchungen der Schulkinder vor dem Eintritt in den Kindergarten, in der 5. Klasse und im 2. Sekundarschuljahr vor. Es steht den Eltern frei, die Untersuchungen bei einer Privatärztin oder -arzt durchführen zu lassen, wobei sie in diesem Fall die Kosten selber tragen. In der Regel kann die Rechnung der Krankenkasen eingereicht werden.
Die Schulverwaltung informiert die Eltern jeweils rechtzeitig über den Ablauf der bevorstehenden ärztlichen Untersuchungen.

SchülerparlamentNach oben

Wie den Eltern, werden auch den SchülerInnen vom Volksschulgesetz gewisse Mitwirkungsrechte eingeräumt. Sie sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selber betreffen und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen. Weiter definieren SchülerInnen gemeinsam mit den Lehrpersonen Regeln für das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Auf der Ebene des Klassenverbandes werden Probleme und Anliegen im Klassenrat eingebracht, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Klassenrat entspricht dem Bedürfnis unserer SchülerInnen, sich der Klassengemeinschaft zugehörig und akzeptiert zu fühlen und konstruktiv mitzuwirken. Auf der Sekundarstufe hat das Schülerparlament das Ziel, aktiv das Schulleben zu gestalten und die Schule aus Sicht der SchülerInnen zu gestalten. Die Mitglieder des Schülerparlaments organisieren Schulhausanlässe, besuchen politische Veranstaltungen (Gemeindeversammlung) und vertreten die Schülerschaft.

Stipendien, Reduktion ElternbeiträgeNach oben

Für einige kostenpflichtige Angebote der Schule Bauma werden auf Antrag hin die Elternbeiträge reduziert. Erziehungsberechtigte, welche den Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben und deren steuerpflichtiges Einkommen CHF 60‘000.00 nicht übersteigt, haben Anspruch auf Beitragsreduktion. Den genauen vom Einkommen abhängigen Subventionsgrad finden Sie im Beitragsreglement für kostenpflichtige Angebote.

Gesuche für Stipendien und Reduktionen der Elternbeiträge müssen für jedes Kind einzeln mit dem entsprechenden Formular schriftlich mit Beilage der Belege für das steuerpflichtige Einkommen der Ressortvorsteherin Finanzen und Infrastruktur eingereicht werden.

TherapienNach oben

Zu den schulisch indizierten Therapien gehören Logopädie, psychomotorische Therapie und in bestimmten Fällen auch Psychotherapie. Therapien sind individuell auf das einzelne Kind abgestimmt, sie sollen den Klassenunterricht ergänzen und die individuellen Schwierigkeiten in einem oder mehreren Bereichen beheben oder zumindest mildern. Ob eine Therapie erforderlich ist, besprechen die Eltern und Lehrpersonen - eventuell unter Beizug der Schulpsychologin - am gemeinsamen Standortgespräch. Die Anordnung von Therapiemassnahmen erfolgt durch die Fachstellenleitung Sonderpädagogik auf entsprechenden Antrag hin.

Umstufung auf der SekundarstufeNach oben

Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr erfolgen. In den übrigen Klassen erfolgt ein Wechsel auf Ende Januar und Anfang Schuljahr. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassenlehrperson basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch.

VerkehrsinstruktionNach oben

Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt in allen Schulklassen einmal jährlich Verkehrsunterricht.

Im Kindergarten
Die Kinder werden durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei angeleitet, sich richtig und sicher auf dem Schulweg zu bewegen.

In der Primarstufe
Die Schüler werden durch den Verkehrsinstruktor unterrichtet im richtigen Verhalten mit dem Fahrrad im Strassenverkehr; sie lernen die dazugehörigen Vorschriften und Regeln kennen und es werden praktische Fahrübungen auf der Strasse durchgeführt.

In der Sekundarstufe

Die SchülerInnen lernen Gefahren im Verkehr richtig einzuschätzen und werden mit den Folgen eines fiktiven Unfalls konfrontiert.

Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei Zürich.

VersicherungNach oben

Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten obligatorischen Krankenversicherung versichert.

WahlfachsystemNach oben

In den dritten Klassen der Sekundarstufe ermöglicht der Wahlfachunterricht den Schülerinnen und Schülern neben den Pflichtlektionen auch Fächer nach Neigungen und Interessen individuell zu wählen. Der Wahlfachunterricht soll auch der gezielten Vorbereitung auf den Einstieg ins Berufsleben oder den Besuch weiterführender Schulen dienen. Die Eltern sowie die SchülerInnen der zweiten Klassen werden jeweils im Januar über das Wahlfachangebot informiert.

ZeugnisseNach oben

Die Lehrpersonen stellen den Schülerinnen und Schülern zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr.

In der Kindergartenstufe und in der ersten Klasse werden noch keine Noten erteilt, stattdessen werden vor den Zeugnisterminen Elterngespräche geführt, in welchen die Lehrperson über den Entwicklungsstand des Kindes informiert. In der Kindergartenstufe kann auf das zweite Gespräch verzichtet werden.

In den Zeugnissen ab der 2. Primarklasse werden nicht nur die Leistungen und Kompetenzen in den einzelnen Fächern mit Noten beurteilt, sondern auch das Sozial-, Arbeits- und Lernverhalten in einer 4-stufigen Skala.