Kindergartenstufe
Der Kindergarten ist die erste Stufe unseres Schulsystems und stellt somit das Fundament in unserem Bildungswesen dar. Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für das Kind wie auch für die Eltern den Beginn eines neuen und wichtigen Lebensabschnittes. Die Schulpflicht umfasst ab Eintritt in den Kindergarten elf Jahre. Für den Kindergarten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Volksschule, es wird mit einem verbindlichen Lehrplan unterrichtet. Das Kind lernt, sich in eine Gruppe zu integrieren und eine neue Bezugsperson zu akzeptieren. Das Ziel des Kindergartens ist, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Im Kindergarten erwirbt das Kind gemeinsam mit anderen Kindern Wissen über Dinge und Zusammenhänge. Dadurch lernt das Kind, seine Um- und Mitwelt zu verstehen und sich aktiv handelnd einzubringen. Die Kinder regen sich gegenseitig an und lernen voneinander. Das gemeinsame Spielen, Forschen und Entdecken weckt die Freude und Motivation am Lernen. Die Anpassung des Stichtages für den Eintritt in den Kindergarten ist vollzogen. Ab dem Schuljahr 2019/20 sind Kinder, welche bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben schulpflichtig und treten auf Anfang Schuljahr in den Kindergarten ein. Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt in den Kindergarten) kann erfolgen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Der Entscheid liegt bei der Schulpflege. Die Eltern erhalten im Januar den Einschulungsbrief für den Kindergarten. Möchten die Eltern die Einschulung für ihr Kind zurückstellen, haben sie der Schulpflege bis 28. Februar ein begründetes Gesuch einzureichen. Zeugnis im Kindergarten Pro Schuljahr werden ein bis zwei Elterngespräche geführt, dies wird auf einem Zeugnisblatt vermerkt.
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