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25.11.2024 05:33:00


Anmeldeverfahren


Die Tagesschule nimmt alle Kinder auf, welche einen Kindergarten oder eine Regelklasse der Volksschule besuchen.

Grundsätze der Aufnahme
Die Tagesschule nimmt alle Kinder auf, welche einen Kindergarten besuchen oder einer Regelklasse der Volksschule folgen können. Die Aufnahme erfolgt in der Regel für die gesamte Kindergarten- bzw. Primarschulzeit. Das Betreuungsangebot muss mindestens an zwei Tagen der Woche genutzt werden.

Kinder aus der Schulumgebung Sternenberg werden immer dem Schulhaus Sternenberg  zugeteilt und können somit immer das Tagesschulangebot nutzen.

Über die Aufnahme in die Tagesschule entscheidet die Schulpflege in Absprache mit den zuständigen Schulleitungen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
Anmeldeformular

Grundsätzlich erfolgt der Eintritt in die Tagesschule auf Beginn eines neuen Schuljahres. Ausnahmsweise und in begründeten Fällen ist ein Eintritt im Verlaufe des Jahres möglich. In diesem Fall muss sowohl die Situation des Kindes als auch diejenige der Tagesschule überprüft werden.

Aufnahmevertrag
Ist die Aufnahme eines Kindes in die Tagesschule entschieden, wird mit den Erziehungsberechtigten ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Dieser regelt insbesondere, welche Dienstleistungen der Tagesschule das Kind in Anspruch nimmt und die Höhe der zu entrichtenden Betreuungsbeiträge.

Das vorliegende Betriebsreglement bildet einen integrierenden Bestandteil des Aufnahmevertrages.

Austritt / Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur auf Ende eines Schuljahres (31. Juli) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Monate. Mit dem Abschluss der 6. Primarklasse erlischt der Vertrag stillschweigend.

Der Austritt während des Schuljahres oder mit kürzerer Kündigungsfrist ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einem Wegzug aus Bauma.

Änderungen in der Nutzung des Betreuungsangebotes, z.B. infolge anderer Arbeitssituation, können nach Absprache gewährt werden.

Die Zahlungspflicht besteht in der Regel für das ganze Schuljahr. In Härtefällen oder in besonderen Situationen kann die Schulpflege den Betrag reduzieren.