Externe Sonderschulung
Einer externen Sonderschulung werden Kinder zugewiesen, welche auch mit einer integrierten Sonderschulung nicht ausreichend gefördert werden können.
Angebot
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung, mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-How aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport.
Als externe Sonderschulung wird die Zuweisung in Tagessonderschulen und in Sonderschulheime bezeichnet. In den sehr kleinen Klassen und Lerngruppen der Sonderschuleinrichtungen können die Kinder intensiv betreut und unterstützt werden.
Der Anspruch auf Sonderschulung besteht vom Zeitpunkt des Eintritts in die Kindergartenstufe bis zum Abschluss der Schule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Altersjahres.
Als zeitlich befristete Massnahme können Sonderschulungen in gewissen Fällen auch als Spitalschulung oder als Sonderschulung im Einzelunterricht erfolgen.
Zuweisung
Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Schulpflege verantwortlich. Das Zuweisungsverfahren ist genau geregelt. Wenn sich ein Sonderschulbedarf abzeichnet, findet immer ein schulisches Standortgespräch mit Beteiligung der Eltern und des zuständigen Schulpflegemitglieds statt, und das Kind wird vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) abgeklärt. Der Bedarf nach Sonderschulung muss differenziert begründet sein, eine solche wird nur beantragt, falls Integrative Förderung und Therapien zur Unterstützung nicht ausreichen.
Für die Zuweisung zu einer Sonderschulung ist immer die Zustimmung der Schulpflege erforderlich. Sie entscheidet aufgrund des SPD-Abklärungsberichts und nach Anhörung der Eltern. Die anzustrebenden Ziele und die lokalen Angebote bestimmen die Form der Sonderschulung. Ein Kind wird erst einer externen Sonderschulung zugewiesen, falls es mit einer integrierten Sonderschulung nicht seinen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden kann.
Mindestens einmal jährlich wird die Sonderschulzuweisung evaluiert, das heisst, die Richtigkeit der Indikation und das Erreichen der formulierten Ziele werden überprüft.
Zuständigkeit
Für die externe Sonderschulung zuständiges Schulpflegemitglied:
Ursi Mischler
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In dieser Handreichung finden Sie ausführliche Informationen des Volksschulamtes zur Sonderschulung: Handreichung_Sonderschulung.pdf (839.6 kB) |
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