Schulärztlicher Untersuch
Die Eltern haben die Wahl, die obligatorische Untersuchung bei einem der Schulärzte (siehe weiter unten) oder bei ihrer Privatärztin / ihrem Privatarzt durchführen zu lassen.
Einschulung in den 1. Kindergarten
Der Vorsorgeuntersuch vor der Einschulung in den 1. Kindergarten entspricht der 4-Jahrskontrolle.
5. Primarklasse
Der obligatorische Untersuch in der 5. Primarklasse entspricht der 10-Jahrskontrolle.
2. Sekundarstufe
Der obligatorische Untersuch in der 2. Sekundarklasse entspricht der 14-Jahrskontrolle
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung oder an die Schulärzte:
Dr. med. B. Staub und Dr. med. M. Karzig, Tel. 052 396 50 10
|
|
|
|